Die Abstellplätze für den motorisierten Individualverkehr sind so angeordnet und gestaltet, dass alle Hauseingänge und Treppenhäuser hindernisfrei erreichbar sind. Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft durch die Zufahrt zu den Abstellplätzen nicht gestört, respektive der Langsamverkehr wird bevorzugt behandelt. Abstellplätze im Aussenbereich für den motorisierten Individualverkehr sind angemessen in die Umgebungsgestaltung integriert.
Der motorisierte Individualverkehr wird anhand der Qualität beurteilt, welche die Gestaltung der Abstellplätze, deren Erreichbarkeit sowie eine allfällige Störung der Bewohnerschaft durch Lärm, Abgase und Scheinwerferlicht aufweist. Ergänzend zur Qualität kann eine Innovation ausgewiesen werden.
Die Bewohnerschaft wird durch die Erschliessung des motorisierten Verkehrs weder gefährdet noch gestört (Lärm, Scheinwerferlicht, Abgase). 0 oder 1 Punkt
Unterirdische Autoabstellplätze sind natürlich belichtet und der Anschluss an die Verbindung zum Treppenhaus erfolgt hindernisfrei. 0 oder 1 Punkt
Bei der oberirdischen Parkierung sind die Abstellflächen z. B. durch Büsche, Bäume oder bauliche Elemente abgetrennt, so dass eine räumliche Differenzierung zum gemeinsamen Aussenbereich entsteht. 0 oder 1 Punkt
In der Wohnanlage ist mindestens ein rollstuhlgerechter Parkplatz vorhanden, bei grösseren Anlagen ein rollstuhlgerechter Parkplatz pro 50 Parkplätze (siehe Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», insbesondere Kapitel 7.10 Rollstuhlgerechte Parkplätze). 0 oder 1 Punkt
Unmittelbar vor dem Hauseingang ist das Um- und Abladen möglich. 0 oder 1 Punkt
Mindestens 50 % der Autoabstellplätze sind gedeckt. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K9 Motorisierter Individualverkehr aus: 0 oder 1 Punkt