Grundausstattung

Für die Planung und Beurteilung von Wohnbauten wird eine angemessene Grundausstattung vorausgesetzt. In der nachfolgenden Tabelle und im Glossar werden Nettowohnflächen, Zimmergrössen, Nutzungsbereiche und entsprechende Ausstattungen definiert. Prinzipiell ist die Grundausstattung für Wohnbauten nach dem WBS einzuhalten. Kann die Grundausstattung in einzelnen Bereichen nicht nachgewiesen werden, besteht die Möglichkeit, dies durch innovative und qualitätsvolle Lösungsansätze zu kompensieren.

Zimmer (Anzahl Zimmer definiert die Grösse der Wohnung)

1 x ≥ 14 m2

Nettowohnfläche

30 m2

Erschliessungsbereich

Breite 90 cm
Kehrplatz 120 x 120 cm vor Zimmertür

Kochbereich

Anzahl Module (60 x 60 cm): 4.5
Fläche: 5 m2

Essbereich

Anzahl Sitzplätze: 2
Dimension: 160 x 160 cm
Fläche: 2.5 m

Sanitärbereich

Anzahl Räume: 1
Fläche: 1 x 3.8 m

Abstellbereich

Anzahl Module (60 x 60 cm): 2
Fläche: 2 m2 

Aussenbereich

3 m

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