Die Grösse der Wohnung wird anhand der Anzahl Zimmer ermittelt. Dabei ist zu beachten, dass halbe Zimmer nicht mitgezählt werden.
Clusterwohnungen und Grosshaushalte, Einraumwohnungen sowie Satellitenwohnungen und weitere anpassungsfähige und offene Wohnkonzepte werden unter dem Begriff flexible Wohnformen zusammengefasst. Zur Bestimmung der Grösse der Wohnung wird wie folgt vorgegangen:
– Cluster- und Satellitenwohnungen sowie Grosshaushalte werden aufgeteilt, bei einer Grosswohnung von 9 Zimmern z. B. in je einen 4- und 5-Zimmerbereich. Zur Beurteilung werden beide Teilwohnungen separat bewertet. Anschliessend wird der Durchschnitt gebildet, wodurch fehlende Nutzungsbereiche wie Koch-, Aussen- oder Abstellbereich bei einer Teilwohnung ausgeglichen werden.
– Bei Einraumwohnungen (Studio, Loft, Wohnatelier) werden die Flächen für Zimmer und Nutzungsbereiche sinnvoll in den Grundriss gelegt. Die Grösse der Wohnung entspricht einer logischen Unterteilung des Einraums.
Bestimmen der Anzahl Wohnungen und Wohnungstypen im gesamten Objekt.
Bestimmen der Gesamtzimmerzahl des Wohnobjekts.
Bestimmen der Nettowohnfläche der einzelnen Wohnungen.