Zimmer sind nutzungsneutral. Als Zimmer gelten gemeinsame Aufenthaltsbereiche wie offene Wohnbereiche mit angegliedertem Kochbereich oder individuell genutzte und abschliessbare Aufenthaltsbereiche wie Arbeits- oder Schlafräume. Zimmer sind natürlich belichtet, belüftet und beheizt. Das erste Zimmer einer Wohnung weist mindestens 14 m2 auf. Alle weiteren Zimmer sind mindestens 10 m2 gross, sofern kantonale Bestimmungen nicht kleinere Zimmer zulassen. Zur Bestimmung der Grösse der Wohnung (z. B. 4-Zimmer) werden die Zimmer gezählt. Halbe Zimmer können für die Bestimmung nicht mitgerechnet werden, da diese als Essbereich und/oder zusätzliches Flächenangebot berücksichtigt werden.