Für die Beurteilung der Kriterien im Bereich Wohnstandort sind situationsgerechte und auf den Quartierkontext bezogene Unterlagen bereitzustellen. Mit Quartierkontext ist der relevante Perimeter des Wohnobjekts gemeint, welcher je nach Grösse des Projekts unterschiedlich sein kann. Bei den bereitzustellenden Unterlagen handelt es sich um Pläne, Skizzen und Studien sowie Konzepte und Beschriebe, die während dem Entwurfs- und/oder Planungsprozess erarbeitet wurden. Dies können Untersuchungen zum Wohnungsangebot in der Umgebung oder zu ergänzenden Nutzungen sein, aber auch städtebauliche Analysen oder Mobilitäts- sowie Partizipationskonzepte. Mögliche Informationsquellen dieser Unterlagen sind statistische Erhebungen und/oder Berichte, Expertenaussagen, Pläne wie Nutzungs- und Zonenpläne, Befragungen bei Behörden und Nutzenden sowie eigene Erhebungen. Die Unterlagen dienen als Grundlage für Aussagen, die bei K1–K6 unter Potenzial beschrieben werden.
Für die Beurteilung der Kriterien in den Bereichen Wohnanlage und Wohnung braucht es die gleichen Unterlagen, die in der Regel für die Baueingabe bereitgestellt werden:
– Situationsplan 1:500
– Umgebungsplan 1:200 (mit Aussagen zu Erschliessung, Nutzungen, Bepflanzung und Gestaltung)
– Grundrisse, Schnitte, Fassaden 1:100 (mit Raumbezeichnungen, Raummassen, Flächenangaben, Wand- und Deckenstärken sowie Tragsystem und Grundmöblierung, insbesondere Küchenelemente, Sanitärapparate und Einbauschränke).
Für den Nachweis einer Innovation werden projektspezifische sowie situationsgerechte Unterlagen und ergänzende Informationen bereitgestellt. Diese Unterlagen dienen als Grundlage für die Aussage, die bei jedem Kriterium unter Innovation beschrieben wird.