Eine vielseitige Möblierbarkeit der Zimmer unterstützt die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerschaft. Die Raumproportionen sowie die Lage der Tür- und Fensteröffnungen sind dabei massgebende Bedingungen.
Als Messhilfe für die quantitative Beurteilung der Möblierbarkeit und stellvertretend für andere Möbel dient exemplarisch das Bettmodul. Bei abschliessbaren Zimmern ab 12 m2 wird die Anzahl der Stellungen eines Doppelbetts oder zweier Einzelbetten gemessen. Bei abschliessbaren Zimmern ab 10 m2 ist die Anzahl der Einzelbettstellungen massgebend. Dabei muss mindestens der Kopfteil des Bettmoduls eine Wand berühren und Tür- sowie Fensterflügel dürfen bei einer Öffnung von 90 ° nicht in die Bettfläche hineinragen. Jedes Zimmer wird einzeln beurteilt. Anschliessend wird der Durchschnitt der erreichten Punkte aller abschliessbaren Zimmer gebildet. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Sämtliche Zimmer können mit einem Doppelbett möbliert werden. 0 oder 1 Punkt
Neben dem Bettmodul gibt es ein zusätzliches Flächenangebot von ≥ 5 m2. 0 oder 1 Punkt
Vor oder neben dem Bett ist Platz für einen Rollstuhl-Wendeplatz von 140 × 170 cm. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K18 Möblierbarkeit der Zimmer aus: 0 oder 1 Punkt