Mit Mindestgrössen bei Zimmern sowie zusätzlichen Flächenangeboten werden neutrale Räume geschaffen, die von der Bewohnerschaft flexibel genutzt und gestaltet werden können.
Die Zimmergrössen werden anhand der nebenstehenden Tabelle quantitativ beurteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte für das Ausweisen von Zwischenzonen oder zusätzlichen Flächenangeboten angerechnet werden.
In einem Zimmer ist ein zusätzliches Flächenangebot von ≥ 5 m2 vorhanden. 0 oder 1 Punkt
Es gibt eine Zwischenzone in Form eines Windfangs oder eines Jahreszeiten-Zimmers. 0 oder 1 Punkt
Die Wohnung zählt zu den flexiblen Wohnformen. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K16 Zimmergrösse und zusätzliches Flächenangebot aus: 0 oder 1 Punkt