Natürlich belichtete und belüftete Flächen von mindestens 5 m2, die nicht als Zimmer angerechnet werden können, gelten als zusätzliche Flächenangebote oder halbe Zimmer. Dies können Nischen, Galerien, erweiterte Koch- oder Essbereiche sein. Zusätzliche Flächenangebote dürfen nicht gleichzeitig Erschliessungszone sein, sondern müssen an diese angrenzen.