K12/Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume

Zielsetzung

Für temporäre Freizeitnutzungen ausserhalb der Wohnungen stehen gemeinschaftlich nutzbare Räume zur Verfügung. Diese Räume eignen sich für individuelle wie auch für gemeinschaftliche Tätigkeiten und weisen eine vielseitige Ausstattung wie Koch- und/oder Sanitärbereiche auf.

Methodik

Die Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume der Wohnanlage werden anhand der Gesamtfläche aller ausgebauten, eindeutig zuweisbaren Räume quantitativ beurteilt. Diese Räume sind beheizt, natürlich belichtet und belüftet und weisen eine minimale Fläche von 14 m2 auf. Sind die Räume nicht natürlich belichtet oder belüftet, also nicht für Wohnzwecke sondern beispielsweise als Werkraum geeignet, werden die entsprechenden Flächen halb angerechnet. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Sämtliche unter K12 erfassten Flächen stehen der gesamten Bewohnerschaft zur Verfügung und werden im Gegensatz zu K14 Veränderbares Raum­angebot nur temporär an einzelne Parteien vermietet. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.

Quantität

Qualität

Mindestens 50 % der Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume befinden sich im Erdgeschoss und/oder haben einen direkten Aussenraumbezug wie z. B. Dachterrassen. 0 oder 1 Punkt

Mindestens 50 % der Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume sind mit einem Sanitärraum gemäss der Norm SIA 500 «rollstuhlgerecht» ausgestattet (siehe Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», insbesondere Kapitel 1.2 Spezifische Begriffe «rollstuhlgerecht»). 0 oder 1 Punkt

Mindestens 50 % der Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume verfügen über eine Kochgelegenheit. 0 oder 1 Punkt

Innovation

Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K12 Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume aus: 0 oder 1 Punkt