Ein veränderbares Raumangebot innerhalb einer Wohnanlage kann aus wohnungsunabhängigen, zumietbaren Räumen bestehen und/oder bietet die Möglichkeit, Wohnungen und Wohnungsteile miteinander zu verbinden oder voneinander zu trennen. Mit einem veränderbaren Raumangebot wird angemessen auf Strukturveränderungen innerhalb der Haushalte reagiert.
Das veränderbare Raumangebot wird anhand der Gesamtfläche aller von Anfang an geplanten zumiet- oder untervermietbaren Zimmer wie Ateliers, Büros, Mansardenzimmer oder wohnungsnahe Zusatzzimmer quantitativ beurteilt. Diese Räume dürfen nicht direkt einer Wohnung zugeteilt sein, d.h. Schaltzimmer können nicht dazugerechnet werden. Weiter müssen die veränderbaren Raumangebote als solche in den Plänen gekennzeichnet und mindestens 10 m2 gross, natürlich belichtet, belüftet sowie beheizt sein. Erfolgen Belichtung und Belüftung über ein hoch liegendes Kellerfenster, werden die Flächen halb angerechnet. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Mindestens 30% der Wohnungen können in der Grösse verändert werden. Infrastrukturkerne, Erschliessung und Türöffnungen sind statisch günstig positioniert. 0 oder 1 Punkt
Mindestens 30% der zumietbaren Räume sind mit Sanitärräumen und/oder einer Kochgelegenheit ausgestattet. 0 oder 1 Punkt
Die zumietbaren Räume sind so dimensioniert, dass ein 14 m2 Flächenmodul Platz findet (siehe Schablone «Vielfältige Nutzbarkeit»). 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K14 Veränderbares Raumangebot aus: 0 oder 1 Punkt