Für Kinder jeden Alters wie auch für Jugendliche und Erwachsene sind im gemeinsamen Aussenbereich verschiedene Aufenthalts- und Spielflächen vorhanden. Differenzierte Raumfolgen, z. B. durch Bepflanzungen und Materialisierung gegliedert, unterstützen die individuelle und gemeinschaftliche Nutzung und führen zu abgestuften Öffentlichkeitsgraden.
Der gemeinsame Aussenbereich wird anhand der Gesamtfläche aller Spiel- und Aufenthaltsflächen sowie der frei verfügbaren Flächen quantitativ beurteilt. Für die Gesamtfläche werden die individuell nutzbaren Flächen, welche bei K23 Privater Aussenbereich beurteilt werden, nicht angerechnet. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Der gemeinsame Aussenbereich zeichnet sich durch offene und durchlässige sowie geschlossene und bewachsene Bereiche aus und schafft abgestufte Öffentlichkeitsgrade. 0 oder 1 Punkt
Eine differenzierte Materialisierung, z. B. durch verschiedene Bodenbeläge, gliedert den Aussenbereich und schafft Orientierung. 0 oder 1 Punkt
Der gemeinsame Aussenraum wird durch individuell bespielbare Flächen aufgewertet, die eine offene Nutzung zulassen und der Bewohnerschaft die Möglichkeit bieten, sich den Aussenbereich z. B. durch Bepflanzung oder Möblierung selber anzueignen. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K8 Gemeinsamer Aussenbereich aus: 0 oder 1 Punkt