K25/Private Abstellräume ausserhalb der Wohnung

Zielsetzung

Ein gut erreichbarer und genügend grosser Abstellraum ausserhalb der Wohnung ermöglicht zusätz­lichen privaten Stauraum.

Methodik

Das Kriterium wird anhand der Fläche aller zur Wohnung gehörenden privaten Abstellräume ausserhalb der Wohnung, abzüglich der Erschliessungszone in der Wohnanlage, quantitativ beurteilt. Die ­privaten Abstellräume ausserhalb der Wohnung müssen mindestens 140 cm breit sein. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl der betroffenen Wohnungen geteilt. Liegen die privaten Abstellräume ­ausserhalb des Hauptgebäudes und mehr als 25 m vom Hauseingang entfernt, können die Flächen zur Hälfte angerechnet werden. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.

Quantität

Qualität

Die privaten Abstellräume ausserhalb der Wohnung sind hindernisfrei und mit dem Lift erreichbar (siehe Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten»). 0 oder 1 Punkt

Die privaten Abstellräume ausserhalb der Wohnung befinden sich innerhalb des Dämmperimeters. 0 oder 1 Punkt

Die privaten Abstellräume ausserhalb der Wohnung sind der Grösse der Wohnung entsprechend dimensioniert. 0 oder 1 Punkt

Innovation

Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K25 Private Abstellräume ausserhalb der Wohnung aus: 0 oder 1 Punkt