Erschliessungszone in der Wohnanlage

Zur Erschliessung gehören die Treppenläufe, die geradlinige Erschliessungszone von 120 cm Breite, die Kehrfläche von 140 × 170 cm pro Korridor oder Laubengang sowie die Flächen von 140 × 170 cm vor Wohnungs-, Lift- und anderen häufig genutzten Türen. Diese Flächen dürfen sich überschneiden. Die Türöffnungen im Licht betragen mindestens 80 cm.