Die Raumbeziehungen bieten sowohl Rückzugs- als auch Begegnungsmöglichkeiten und passen sich den ändernden Bedürfnissen der Bewohnerschaft kurz- und langfristig an. Durch Anpassungsfähigkeit des privaten Raums kann auf einen strukturellen Wandel der Wohnbedürfnisse reagiert werden.
Die Anpassungsfähigkeit wird anhand der Anzahl von entfernbaren nichttragenden Wänden und / oder durch die Möglichkeit, zusätzliche Wände einzubauen, quantitativ beurteilt. Die Wände müssen nachträglich ohne konstruktive oder installationsmässige Schwierigkeiten entfernt bzw. eingebaut werden können und weisen eine Mindestlänge von 250 cm auf. Jedes neu entstehende Zimmer oder jeder Raumteil muss selbständig erschlossen sein, mindestens 10 m2 Fläche aufweisen, in der geringsten Raumabmessung mindestens 270 cm betragen sowie natürlich belichtet und belüftet sein. Die Grundausstattung muss auch bei der veränderten Wohnung eingehalten werden. Sämtliche entfernbaren nichttragenden Wände und/oder zusätzlichen Trennwände müssen in den Plänen gekennzeichnet sein. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Primärsystem (lange Lebensdauer, tragende Teile), Sekundärsystem (mittlere Lebensdauer, anpassbare trennende Teile) und Tertiärsystem (kurze Lebensdauer, Einrichtung) sind strukturell getrennt. 0 oder 1 Punkt
Es sind mindestens zwei bewegliche Raumteiler in einer Minimalbreite von 120 cm (z. B. Schiebe-, Falt-, Doppeltüren oder bewegliche Möbel) und / oder dafür vorgesehene Wandöffnungen pro Wohnung vorhanden. Bei Wohnungen bis zu 3 Zimmern reichen ein beweglicher Raumteiler oder eine Wandöffnung. 0 oder 1 Punkt
Die Wohnung weist ein Schaltzimmer auf. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K22 Anpassungsfähigkeit des privaten Raums Nutzungen aus: 0 oder 1 Punkt