Durch genügend Stellfläche für Möbel sowie der notwendigen Bedienungsfläche werden Nutzungsbereiche flexibel und individuell eingerichtet und/oder können mit zusätzlichen Küchenelementen oder Installationen wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine ausgestattet werden.
Für die quantitative Beurteilung werden die Module gezählt, die zusätzlich zur Grundausstattung vorhanden sind und/oder angeordnet werden können. Als Messhilfe dient ein Schrankmodul von 60 × 60 × 180 cm mit einer Bedienungs- und Bewegungsfläche von 90 cm Tiefe (120 cm im Kochbereich). Das Schrankmodul muss mit mindestens einer Fläche eine Wand berühren. Im Kochbereich können die Module auch eine Breite von 55 bzw. 27.5 cm aufweisen. Halb angerechnet werden Module zwischen 30–60 cm Breite und Tiefe sowie Module mit einer Breite von 60 cm und 90–150 cm Höhe wegen Dachschräge oder hoch liegenden Fenstern. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Zusätzlich zur Grundausstattung wird mindestens ein Einbauschrank von 60 cm Tiefe mit einer Bedienungs- und Bewegungsfläche von 90 cm, einer Breite von 120 cm und einer Höhe von mindestens 180 cm innerhalb der Wohnung angeboten. 0 oder 1 Punkt
Die Wohnung weist einen separaten Abstellraum auf, z. B. ein Reduit. 0 oder 1 Punkt
Im privaten Aussenraum und / oder in der Zwischenzone werden ein Abstellraum oder ein Einbauschrank angeboten. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K21 Möblierbarkeit Abstellbereich aus: 0 oder 1 Punkt