Ein ausreichendes Raumangebot im Sanitärbereich mit der entsprechenden Anzahl Apparate gewährleistet eine angemessene Flexibilität für die Bewohnerschaft. Mindestens ein Sanitärraum in der Wohnung hat die Dimension und Apparateanordnung «hindernisfrei» gemäss Norm SIA 500 (siehe Kapitel 10.2).
Die Sanitärbereiche werden quantitativ anhand ihrer Anzahl und der Ausstattung mit Apparaten beurteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Mindestens ein Sanitärraum liegt an der Aussenfassade und weist ein Fenster auf, das geöffnet werden kann. 0 oder 1 Punkt
Ein Sanitärraum ist gemäss Norm SIA 500 «rollstuhlgerecht» mit Haltegriffen etc. ausgestattet oder kann entsprechend nachgerüstet werden (siehe Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten», insbesondere Kapitel 1.2 Spezifische Begriffe «hindernisfrei» sowie «rollstuhlgerecht»). 0 oder 1 Punkt
In der Wohnanlage wird im Rahmen von altersgerechtem Wohnen ein Therapie- oder Wellnessbad angeboten. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K20 Ausstattung Sanitärbereich aus: 0 oder 1 Punkt