Um eine ausreichende Nutzungsflexibilität zu erreichen, wird für die Wohnung eine angemessen grosse Nettowohnfläche vorausgesetzt. Zugleich sind ein ressourcenschonender Umgang mit Bauland und eine optimale Nutzung der Wohnfläche im Sinne von Effizienz und Suffizienz anzustreben.
Die Nettowohnfläche der Wohnung wird quantitativ beurteilt. Dafür werden sämtliche begeh- und belegbaren Bodenflächen innerhalb der Wohnung ab einer Raumhöhe von 150cm gemessen.
Werden bei der Quantität keine Punkte erreicht, muss mittels einer Innovation nachgewiesen werden, wie die fehlende, bzw. überdurchschnittliche Nettowohnfläche kompensiert wird. Erzielt die Innovation keinen Punkt, kann die Qualität nicht angerechnet werden.
Mindestens 50 % der Zimmer in der Wohnung weisen eine Raumhöhe von ≥ 260 cm auf. 0 oder 1 Punkt
Mindestens ein Zimmer hat eine Breite von ≥ 350 cm. 0 oder 1 Punkt
Die Wohnung weist mindestens zwei zusätzliche Flächenangebote auf. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K15 Nettowohnfläche aus: 0 oder 1 Punkt