Für Kinderwagen, Kinderfahrzeuge, Rollatoren und Rollstühle sowie für Garten- und mobile Spielgeräte sind gemeinsame Abstellräume erforderlich. Diese sind ausreichend dimensioniert, möglichst einfach erreichbar und zweckmässig ausgestattet.
Die gemeinsamen Abstellräume werden anhand der Gesamtfläche aller gemeinsam nutzbaren Abstellflächen quantitativ beurteilt. Zur Gesamtfläche werden auch gedeckte Plätze im Freien sowie Abstellflächen in Nebengebäuden gezählt. Liegen die gemeinsamen Abstellräume mehr als 25 m vom Hauseingang entfernt, können die Flächen zur Hälfte angerechnet werden. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Innovation Punkte angerechnet werden.
Direkt neben dem Hauseingang und innerhalb des Dämmperimeters stehen Räume für das Abstellen von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen zur Verfügung. 0 oder 1 Punkt
Mindestens 50 % der gemeinsamen Abstellräume sind abschliessbar, alle weiteren sind gedeckt ausgeführt. 0 oder 1 Punkt
Die gemeinsamen Abstellräume sind natürlich belichtet. 0 oder 1 Punkt
Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K11 Gemeinsame Abstellräume aus: 0 oder 1 Punkt