K11/Gemeinsame Abstellräume

Zielsetzung

Für Kinderwagen, Kinderfahrzeuge, Rollatoren und Rollstühle sowie für Garten- und mobile Spielgeräte sind gemeinsame Abstellräume erforderlich. Diese sind ausreichend dimensioniert, möglichst einfach erreichbar und zweckmässig ausgestattet.

Methodik

Die gemeinsamen Abstellräume werden anhand der Gesamtfläche aller gemeinsam nutzbaren Abstell­flächen quantitativ beurteilt. Zur Gesamtfläche werden auch gedeckte Plätze im Freien sowie Abstellflächen in Nebengebäuden gezählt. Liegen die gemeinsamen Abstellräume mehr als 25 m vom Hauseingang entfernt, können die Flächen zur Hälfte angerechnet werden. Die Gesamtfläche wird durch die Gesamtzimmerzahl aller betroffenen Wohnungen geteilt. Ergänzend zur Quantität können bei Qualität und Inno­vation Punkte angerechnet werden.

Quantität

Qualität

Direkt neben dem Hauseingang und innerhalb des Dämmperimeters stehen Räume für das Abstellen von Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen zur Verfügung. 0 oder 1 Punkt

Mindestens 50 % der gemeinsamen Abstellräume sind abschliessbar, alle weiteren sind gedeckt ausgeführt. 0 oder 1 Punkt

Die gemeinsamen Abstellräume sind natürlich belichtet. 0 oder 1 Punkt

Innovation

Folgende Innovation zeichnet das Wohnobjekt bezüglich K11 Gemeinsame Abstellräume aus: 0 oder 1 Punkt