Sämtliche Nutzungsbereiche und Zimmer, ausgenommen die privaten Aussenbereiche, müssen mit einer 90 cm breiten Erschliessungszone sowie einer Kehrfläche von 120 × 120 cm vor jeder Tür erschlossen sein. Die Türöffnungen im Licht betragen mindestens 80 cm. Befindet sich nur eine Nutzung (z. B. Essbereich) in einem Zimmer, endet die Erschliessungszone beim Zimmerzugang. Sind mehrere Nutzungen in einem Zimmer zusammengelegt, z. B. Koch- und Essbereich, muss die Erschliessungszone an alle Bereiche herangeführt werden. Durch andere Nutzungen bereits belegte Flächen dürfen nicht mit der Erschliessungszone überlagert werden.