Erschliessungszone

Sämtliche Nutzungsbereiche und Zimmer, ausgenommen die privaten Aussenbereiche, müssen mit einer 90 cm breiten Erschliessungszone sowie einer Kehrfläche von 120 × 120 cm vor jeder Tür erschlossen sein. Die Türöffnungen im Licht betragen mindestens 80 cm. Befindet sich nur eine Nutzung (z. B. Essbereich) in einem Zimmer, endet die Erschliessungs­zone beim Zimmerzugang. Sind mehrere Nutzungen in einem Zimmer zusammengelegt, z. B. Koch- und Essbereich, muss die Erschliessungszone an alle Bereiche herangeführt werden. Durch andere Nutzungen bereits belegte Flächen dürfen nicht mit der Erschliessungszone überlagert werden.