Jeder Wohnung soll ein direkt zugänglicher Aussenbereich mit einer minimalen Tiefe von 140 cm zugeordnet sein. Dies kann ein Balkon, eine Terrasse, ein Garten oder ein Dachgarten sein. Liegen Zwischenzonen nicht innerhalb des Dämmperimeters, können diese als Aussenbereich angerechnet werden. Der Zugang zum Aussenbereich soll möglichst schwellenlos gestaltet sein.