Aussenbereich

Jeder Wohnung soll ein direkt zugänglicher Aussenbereich mit einer minimalen Tiefe von 140 cm zugeordnet sein. Dies kann ein Balkon, eine ­Terrasse, ein Garten oder ein Dachgarten sein. Liegen Zwischen­zonen nicht innerhalb des Dämmperimeters, können diese als Aussenbereich angerechnet werden. Der Zugang zum Aussenbereich soll möglichst schwellenlos gestaltet sein.