Hindernisfreies Bauen

Wohnbauten und deren Nahumgebung sind nach der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» (insbesondere Kate­gorie II: Bauten mit Wohnungen, Kapitel 9 und 10) hindernisfrei zu projektieren. Somit sollen Hauszugänge, Erdgeschosswohnungen, Nebenräume wie gemeinsame Abstellräume oder Trocknungs­räume sowie mit Aufzügen erschlossene Obergeschosse hindernisfrei erreichbar sein. Die Mindestmasse für die ­Erschliessung sollen in allen Wohnungen berücksichtigt werden.
Mindestens ein Sanitärraum in der Wohnung hat die Dimension und Apparateanordnung «hindernisfrei» gemäss Norm SIA 500 (Kapitel 10.2) zu erfüllen. In einer mehrgeschossigen Wohnung muss sich der hindernisfreie Sanitärraum auf dem Wohngeschoss befinden.