Kriterienkatalog

Wohnstandort

K1/Wohnungsangebot

Das Wohnungsangebot und ein abgestimmtes Raumprogramm stellen im Quartierkontext einen Mehrwert dar. Je nach Bedarf wird das umliegende Quartier stabilisiert und/oder ergänzt, beziehungsweise aufgewertet. Ein Angebot an verschiedenen Grössen von Wohnungen kann einerseits die Diversität sichern und fördern; andererseits kann es der Bewohnerschaft bei veränderten Lebensumständen ein Weiterwohnen im Quartier ermöglichen.

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K2/Ergänzende Nutzungen

Eine sinnvolle und projektspezifische Förderung der öffentlichen und halböffentlichen Dienstleistungen sowie von ergänzenden Nutzungen verorten und integrieren das Projekt in seinem Kontext. Zusätzlich kommen die geschaffenen Angebote oder Räumlichkeiten dem Quartier zugute.

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K3/Mobilität und Verkehr

Das Wohnobjekt fördert den Zugang zum öffent­lichen Verkehr und/oder zu einem Carsharing-Angebot und stärkt den Langsamverkehr. Die Bewohnerschaft kann Orts- und Regionalzentren, Arbeitsplätze, Schulen, Freizeitanlagen und Naherholungsgebiete erreichen, ohne zwingend auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen zu sein.

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K4/Räumliche Anbindung

Das Wohnobjekt gliedert sich auf überzeugende Weise in das Quartierumfeld ein und wertet das städtebauliche Erscheinungsbild im Rahmen der ortspezifischen Möglichkeiten auf. Die Positionierung, Anordnung und Gliederung des Gebäudevolumens reagiert auf die äusseren Rahmenbedingungen (öffentlicher, halböffentlicher und privater Raum sowie Verkehr, Lärm, Sonne und Licht). Die daraus entstehenden Zwischenräume fördern die Quartiervernetzung.

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K5/Grossflächiges Freiraumangebot

Das Projekt leistet durch ein grossflächiges Freiraumangebot einen Beitrag zur Vielfalt und Vernetzung des Aussenraums und zur Aufwertung des Ökosystems. Die Aufenthalts- und Erholungsqualitäten sind insbesondere bei baulicher Verdichtung sorgfältig zu gestalten und können durch parkähnliche Strukturen, Wasserflächen und naturnahe Grünflächen qualitativ hochwertige Orte für Erholung, Aufenthalt und Spiel schaffen. Der grossflächige Freiraum soll vernetzen und als Teil eines übergeordneten Aussenraumangebots geplant werden.

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K6/Partizipation

Bereits während der Planungsphase werden Akteure wie die zukünftige Bewohnerschaft, Quartiervereine oder die direkte Nachbarschaft miteinbezogen. Dabei können Bedürfnisse abgeklärt, Mitwirkungsstrukturen und Beteiligungen der Bewohnerschaft aufgenommen und verstärkt werden. Die Partizipation wird als interaktiver Prozess zwischen den betroffenen Beteiligten auch in der Bewirtschaftung fortgeführt.

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Wohnanlage

K7/Langsamverkehr

Die Koexistenz zwischen Langsamverkehr (Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende) und dem motorisierten Individualverkehr ist innerhalb der Siedlung gewährleistet. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende werden vorrangig behandelt und behindern sich nicht gegenseitig. Der Weg vom öffentlichen Strassenraum zu den Hauseingängen und Veloabstellplätzen ist sicher, attraktiv und hindernisfrei gestaltet.

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K8/Gemeinsamer Aussenbereich

Für Kinder jeden Alters wie auch für Jugendliche und Erwachsene sind im gemeinsamen Aussenbereich verschiedene Aufenthalts- und Spielflächen vorhanden. Differenzierte Raumfolgen, z. B. durch Bepflanzungen und Materialisierung gegliedert, unterstützen die individuelle und gemeinschaftliche Nutzung und führen zu abgestuften Öffentlichkeitsgraden.

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K9/Motorisierter Individualverkehr

Die Abstellplätze für den motorisierten Individualverkehr sind so angeordnet und gestaltet, dass alle Hauseingänge und Treppenhäuser hindernisfrei erreichbar sind. Gleichzeitig wird die Bewohnerschaft durch die Zufahrt zu den Abstellplätzen nicht gestört, respektive der Langsamverkehr wird bevorzugt behandelt. Abstellplätze im Aussenbereich für den motorisierten Individualverkehr sind angemessen in die Umgebungsgestaltung integriert.

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K10/Hauseingangszone und Wohnungszugänge

Geräumige wie auch geschützte Hauseingangs­zonen und Wohnungszugänge bieten Orientierung und Identität. Sie schaffen Raum für Begegnung, Aufenthalt und Spiel. Zusätzlich bietet der Wohnungszugang als räumliche Erweiterung der Wohnung Platz für eine minimale Ausstattung.

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K11/Gemeinsame Abstellräume

Für Kinderwagen, Kinderfahrzeuge, Rollatoren und Rollstühle sowie für Garten- und mobile Spielgeräte sind gemeinsame Abstellräume erforderlich. Diese sind ausreichend dimensioniert, möglichst einfach erreichbar und zweckmässig ausgestattet.

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K12/Mehrzweck- und Gemeinschaftsräume

Für temporäre Freizeitnutzungen ausserhalb der Wohnungen stehen gemeinschaftlich nutzbare Räume zur Verfügung. Diese Räume eignen sich für individuelle wie auch für gemeinschaftliche Tätigkeiten und weisen eine vielseitige Ausstattung wie Koch- und/oder Sanitärbereiche auf.

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K13/Wasch- und Trocknungsräume

Wasch- und Trocknungsräume sind so angeordnet, bemessen und ausgestattet, dass eine flexible Nutzung möglich ist. Zusätzlich werden die Räume als Begegnungsort für informellen Austausch genutzt.

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K14/Veränderbares Raumangebot

Ein veränderbares Raumangebot innerhalb einer Wohnanlage kann aus wohnungsunabhängigen, zumietbaren Räumen bestehen und/oder bietet die Möglichkeit, Wohnungen und Wohnungsteile miteinander zu verbinden oder voneinander zu trennen. Mit einem veränderbaren Raumangebot wird angemessen auf Strukturveränderungen innerhalb der Haushalte reagiert.

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Wohnung

K15/Nettowohnfläche

Um eine ausreichende Nutzungsflexibilität zu erreichen, wird für die Wohnung eine angemessen ­grosse Nettowohnfläche vorausgesetzt. Zugleich sind ein ressourcenschonender Umgang mit Bauland und eine optimale Nutzung der Wohnfläche im Sinne von Effi­zienz und Suffizienz anzustreben.

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K16/Zimmergrösse und zusätzliches Flächenangebot

Mit Mindestgrössen bei Zimmern sowie zusätzlichen Flächenangeboten werden neutrale Räume geschaffen, die von der Bewohnerschaft flexibel genutzt und gestaltet werden können.

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K17/Vielfältige Nutzbarkeit

Vielfältig nutzbare Zimmer lassen sich für diverse Bedürfnisse einrichten. Die Flexibilität von Nutzungen soll nicht nur durch die Grösse und Proportion, sondern auch durch eine sinnvolle Anordnung der Tür- und Fensteröffnungen eines Zimmers ermöglicht werden.

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K18/Möblierbarkeit der Zimmer

Eine vielseitige Möblierbarkeit der Zimmer unterstützt die individuellen Bedürfnisse der Bewohnerschaft. Die Raumproportionen sowie die Lage der Tür- und Fensteröffnungen sind dabei massgebende Bedingungen.

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K19/Koch- und Essbereich

Das Nebeneinander von Koch- und Essbereich ermöglicht einen praktischen Ablauf von Kochen und Essen. Der Essbereich bietet zusätzlichen Platz für Gäste sowie für weitere Tätigkeiten wie Arbeiten oder Spielen.

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K20/Ausstattung Sanitärbereich

Ein ausreichendes Raumangebot im Sanitärbereich mit der entsprechenden Anzahl Apparate gewährleistet eine angemessene Flexibilität für die Bewohnerschaft. Mindestens ein Sanitärraum in der Wohnung hat die Dimension und Apparateanordnung «hindernisfrei» gemäss Norm SIA 500 (siehe Kapitel 10.2).

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K21/Möblierbarkeit Abstellbereich

Durch genügend Stellfläche für Möbel sowie der notwendigen Bedienungsfläche werden Nutzungsbereiche flexibel und individuell eingerichtet und/oder können mit zusätzlichen Küchenelementen oder Installationen wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine ausgestattet werden.

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K22/Anpassungsfähigkeit des privaten Raums

Die Raumbeziehungen bieten sowohl Rückzugs- als auch Begegnungsmöglichkeiten und passen sich den ändernden Bedürfnissen der Bewohnerschaft kurz- und langfristig an. Durch Anpassungsfähigkeit des privaten Raums kann auf einen strukturellen Wandel der Wohnbedürfnisse reagiert werden.

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K23/Privater Aussenbereich

Jede Wohnung verfügt über angemessen grosse Aussenbereiche, die sich für unterschiedliche Tätigkeiten wie Essen, Ausruhen, Spielen oder Arbeiten eignen. Mindestens ein privater Aussenbereich ist direkt von der Wohnung zugänglich.

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K24/Übergänge Innen/Aussen

Der funktionale und visuelle Übergang vom Inneren der Wohnung in den Aussenraum ist so gestaltet, dass Übergänge bewusst erfahrbar und die Qualitäten des Aussenraums erlebbar werden. Sichtbezüge zwischen innen und aussen geben Orientierung und das Gefühl von Grosszügigkeit. Abgestufte Öffentlichkeitsgrade gewährleisten eine angemessene Privatheit.

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K25/Private Abstellräume ausserhalb der Wohnung

Ein gut erreichbarer und genügend grosser Abstellraum ausserhalb der Wohnung ermöglicht zusätz­lichen privaten Stauraum.

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